Verantwortlich:
Klaus Schmidt
Kontakt:
Blumenstrasse 4
64832 Babenhausen
Registereintrag:
IHK Darmstadt
Umsatzsteuer-ID:
08 866 01741
Jedem Verkehrsauftrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma Schmidt Transporte, die als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von Kleingutsendungen übernommen hat, liegen die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen" (ADSp) – jeweils neueste Fassung -, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, zugrunde. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen im vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Ferner findet das "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" (CMR) für die grenzüberschreitende Besorgung der Beförderung innerhalb Europas sowie zwischen den Vertragsstaaten der CMR Anwendung. Weiterhin gelten im internationalen Luftfrachtverkehr im Rahmen seines Geltungsbereiches die Regeln des "Warschauer Abkommens" (WA) in der Fassung von Den Haag 1955.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten der Firma Schmidt Transporte über die Besorgung der Beförderung von Kleingutsendungen, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lagerverträge oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betroffen sind.
2.1 Befördert werden nur Kleingutsendungen mit bis 1000 kg Einzelgewicht und einem maximalen Gurtumfang von 500 cm, einer maximalen Länge von 350 cm, einer maximalen Höhe von 150 cm und einer maximalen Breite von 120 cm.
2.2 Dem Auftraggeber obliegt die ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Kleingutsendung.
2.3 Die Beförderung durch die Firma Schmidt Transporte erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt.
3.1 Von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind alle Kleingutsendungen, die der Produktspezifikation gemäß Ziff. 2 nicht entsprechen, unzureichend verpackte Güter, verderbliche Güter, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut und Carnetware, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waren von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Gold, Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine, Edelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Wertzeichen u.ä., Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen zur Folge haben können, Gefahrgüter, bei Auslandsverkehren, Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Länder verboten sind.
Bei grenzüberschreitenden Versendungen werden Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, nicht angenommen.
Das gleiche gilt für Güter, bei denen eine Wertangabe im Sinne von Artikel 24 CMR oder die Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung im Sinne von Art. 26.1 CMR vorgenommen wird.
3.2 Der Firma Schmidt Transporte obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.
Die Firma Schmidt Transporte ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Kleingut von der speditionellen Behandlung gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossen ist.
Die Übernahme von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
Die Firma Schmidt Transporte ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
Übergibt ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer 3.1 dieser Bedingungen von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.
4.1 Die speditionelle Dienstleistung der Firma Schmidt Transporte umfasst:
4.1.1 die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Kleingutsendungen;
4.1.2 das Be- und Entladen der Sendung;
4.1.3 die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere erwachsene Person, die unter der Zustelladresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, wobei keine Verpflichtung besteht, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen;
4.1.4 die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber.
5.1 Mangels abweichender Vereinbarungen richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Für leichtgewichtige Sendungen wird, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, für die Fracht das Volumengewicht berechnet nach IATA-Standard (kg = L x B x H in cm : 6000).
5.2 Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendungen, Wartezeit, Umverfügungen, zweite Anfahrt und nicht automatisch sortierfähiges Gut werden nach der jeweils gültigen Preistabelle separat berechnet.
5.3 Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber der Firma Schmidt Transporte die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderung durch den ausländischen Empfänger beglichen werden.
6.1 Die Firma Schmidt Transporte haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Kleingutes eingetreten sind nach Maßgabe der ADSp – jeweils neueste Fassung – soweit zwingende gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Vorschriften der CMR; im internationalen Luftfrachtverkehr findet das WA im Rahmen seines Geltungsbereichs Anwendung.
6.2 Neben den gesetzlich normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kleingutsendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluss gem. Ziff. 3.1 unterliegen.
6.3 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gem. Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmitteln der Firma Schmidt Transporte und an anderen der Firma Schmidt Transporte übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden und sonstige Kosten.
6.4 Für den Verlust und die Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt die Firma Schmidt Transporte die Haftung nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
6.5 Haftungshöchstsummen
Abweichend von der gesetzlichen Haftung haftet die Firma Schmidt Transporte weltweit bei Verlust und Beschädigung der Sendung, ausgenommen bei Briefen im Sinne des Postgesetzes, Lagerhaltungs- und Umzugsgut und ausgenommen bei Lieferfristüberschreitung und Vermögensschäden bis 2.000,-- DM (=1.022,58 EURO) je Sendung mindestens jedoch mit 8,33 Sonderziehungsrechten/kg. Für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen haften wir je Schadenfall mit dem Dreifachen des Frachtentgelts.
Die Firma Schmidt Transporte hat die Haftung gem. Ziffer 6 über den Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein (SLVS) versichert. Eine Versicherung über die Haftungshöchstsumme (Ziffer 6.5) von DM 2.000,-- (=1.022,58 EURO) hinaus ist im Rahmen der Schadenversicherung des SLVS möglich, wenn der Auftraggeber den Wert der Kleingutsendung bei Auftragserteilung nennt. Sofern der Auftraggeber einen Wert der Kleingutsendung von über DM 2.000,-- (=1.022,58 EURO) rechtzeitig schriftlich mitteilt, deckt die Firma Schmidt Transporte Versicherungsschutz über den SLVS ein und ist berechtigt, die Prämie nach der jeweils gültigen Prämientabelle an den Auftraggeber zu berechnen.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Stand: März 2024
Firma Schmidt Transporte · Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dieburg · Amtsgericht Dieburg HRB 33193 · Geschäftsführer: Klaus Schmidt
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.